Annahme



Deine Vorteile


Du möchtest eine andere Braut mit Deinem Traumkleid glücklich machen? Dann bist Du hier genau richtig!

Deine Vorteile? Wir verkaufen Dein Brautkleid auf Kommissionsbasis. Marketing, Anfragen und Anproben übernehmen wir für Dich – Du sparst Dir daher Zeit, Arbeit, Mühe und verkaufst Dein Kleid zudem erfahrungsgemäß schneller als bei einem Privatverkauf.

Wir erheben eine Aufnahmegebühr von 25 € für Dein Brautkleid - wenn wir Dein Kleid verkaufen, dann erhältst Du die Aufnahmegebühr zurück und wir erheben eine Provision in Höhe von 30% des Verkaufspreises. Mit dieser Gebühr können wir sicherstellen, dass wir Dein Kleid optimal vermarkten können, denn wir stecken viel Zeit und Mühe in den Verkauf.


Die Voraussetzungen


Da alle Brautkleider in unserer Boutique auf dem Kleiderständer Platz finden müssen, können wir leider keine außergewöhnlichen Größen aufnehmen. Aus diesem Grund nehmen wir nur Brautkleider ab einer Größe von XS (34) bis zu einer Größe von XXL an (52).

Eine weitere Voraussetzung, die mitunter am Wichtigsten ist, ist dass sich Dein Hochzeitskleid in einem einwandfreien Zustand befindet – denn auch wenn es secondhand ist, möchte die nächste Braut wunderschön aussehen. Zudem sollte es aus aktuellen Kollektionen stammen. Mode und Trends ändern sich sehr schnell und wir möchten gewährleisten, dass die Bräute glücklich aus ihrer Anprobe nach Hause gehen – bestenfalls mit Deinem Kleid.

Dein Brautkleid wird sich besser verkaufen, wenn es gereinigt ist – daher werden wir diese bevorzugt annehmen. Falls Du dein Kleid nicht in die Reinigung geben möchtest, es aber dennoch ein echter Hingucker ist, musst Du mit einer Preisminderung von 150 € rechnen, damit die Bräute das Kleid im Nachhinein in die Reinigung bringen können. Um einen fairen Preis zu ermitteln, brauchen wir den Kassenbeleg Deines Brautkleides. Dieses muss für die Braut mindestens 50% günstiger sein als Dein Einkaufspreis.

Ein Brautkleid ist etwas sehr Persönliches, deshalb ist es schwierig, dies in Geld umzurechnen. Daher werden wir gemeinsam einen Preis festlegen. Zunächst legen wir Deinen Wunschpreis fest und zusätzlich noch einen Mindestpreis – dieser kann natürlich gleich wie Dein Wunschpreis ausfallen. Dieser wird dann in den untenstehenden Kommissionsvertrag eingetragen.


Der Ablauf


Und wie ist der Ablauf, wenn Du Dein Brautkleid verkaufen möchtest? Bevor wir Dein Kleid begutachten, benötigen wir vorab schon einige gute Bilder. Damit stellen wir sicher, dass Dein Kleid zu unserem Konzept bzw. Sortiment passt. Zudem ist es hilfreich, wenn Du diesen Bildern auch ein Bild des Kassenbelegs anfügst. Dadurch können wir schon im Voraus einen Preis ermitteln, den wir anschließend noch gemeinsam besprechen. Deine Bilder kannst Du gerne bequem an unsere E-Mail-Adresse oder über WhatsApp versenden.

Wenn uns Dein Hochzeitskleid gefällt, dann folgt die Besichtigung vor Ort. Du kommst hierfür mit Deinem Brautkleid persönlich bei uns vorbei. Dabei können wir es gemeinsam genauer ansehen und die Verträge unterzeichnen, wenn beide Parteien glücklich damit sind. Alle Einzelheiten und Konditionen werden wir dann besprechen.

Am Tag der Begutachtung benötigen wir dann die Kopie des Kassenbeleges - ohne diesen können wir Dein Brautkleid leider nicht annehmen.

Du erhältst 70% des Verkaufserlöses. Deinen Anteil werden wir als festen Betrag im Voraus vertraglich vereinbaren. Auf diesen Preis werden wir 30% aufschlagen. Der maximale Auszahlungsbetrag für ein Kleid, der abhängig von mehreren Faktoren ist, beträgt bei einem Verkaufspreis von 1.200 € für Dich 840 €. Wir möchten uns preislich ungefähr in einem Rahmen von 200 € bis 1.200 € bewegen. Welchen Preis wir für das jeweilige Brautkleid erzielen möchten, hängt größtenteils vom Neupreis, dem Zustand und der Marke ab. Der höchste Preis von 1.200 € wird nur bei Kleidern die ursprünglich mehr als 2.500 € gekostet haben angesetzt. Alle Hochzeitskleider müssen in einem makellosen Zustand sein.


Unser Versprechen


Wir versprechen Dir, dass wir Dein Brautkleid mit größter Sorgfalt behandeln und es trocken, dunkel und warm lagern. Zudem ist jeder Termin individuell, daher wird niemand Dein Kleid ungefragt anfassen.

Wir werden über die Dauer des Vertrags hinweg stets versuchen, Dein Brautkleid an die Frau zu bringen – aber selbstverständlich nur dann, wenn es auch den Vorstellungen der Braut entspricht. Falls das Kleid während dieser Zeit nicht verkauft wird, kann der Vertrag, wenn dies von beiden Seiten gewünscht ist, verlängert werden. Falls nicht ist eine fristgerechte Abholung notwendig, um Platz für neue Brautkleider zu schaffen.

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